Sind Sie zur Ausübung Ihrer Arbeit auf spezielle Hilfsmittel – wie z.B. eine rückengerechte Arbeits- und Alltagshilfe – angewiesen? Dann können Sie in vielen Fällen einen Kostenzuschuss oder eine -erstattung beantragen. Ergonomische Stühle und höhenverfahrbare Steh-Sitz-Tische sind typische Beispiele dafür. Aber auch Computermäuse oder andere ergonomische Hilfsmittel.

Je nach Einzelfall wenden Sie sich dazu an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Berufsgenossenschaft, die Bundesagenturen für Arbeit, die Knappschaftsversicherung oder die Unfallkasse. Ob Sie die richtigen Voraussetzungen besitzen, hängt von verschiedenen Faktoren wie Krankengeschichte oder Dauer der Zugehörigkeit in der Rentenversicherung ab.

Bei Ihren Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte nehmen Sie dazu entweder per Telefon unter 0541 / 760 999 13 oder per e-Mail an transform.ing2@osnanet.de Kontakt auf.