Allgemeine Verkaufs- und Liefer-bedingungen der Firma transform.ing, Hartmut Hemsath

1. Geltungsbereich

1.1Die Firma transform.ing legt allen Verkäufen und Lieferungen ausschließlich ihre nachfolgenden Verkaufsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung, ggfls. Abschlagszahlung, erkennt der Vertragspartner („Käufer“) diese Bedingungen an.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle privaten Kunden und insbesondere gegenüber Kaufleuten und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt.

2. Angebote und Auftragsinhalt

Unsere Angebote gegenüber dem Käufer sind unverbindlich. Erst die Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Vertragsangebot. Die Firma transform.ing kann das Angebot des Käufers nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die Ware zugesendet wird. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen weder die schriftliche Auftragsbestätigung noch die Zusendung der bestellten Ware, so gilt der Auftrag als abgelehnt. Schadensersatzansprüche wegen der Ablehnung eines Auftrages sind in jedem Falle ausgeschlossen.

2.2 Inhalt und Umfang des abgeschlossenen Vertragsverhältnisses, insbesondere die Einzelheiten des Lieferumfangs und der Lieferfrist, bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung (ggfls. Abschlagszahlung). Bedingungen des Käufers gelten in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung.

2.3 Nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist die Firma transform.ing zum Rücktritt berechtigt, sofern sie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht durch die Firma transform.ing zu vertreten ist.

3. Preise

3.1 Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas abweichendes vereinbart wird, gelten die Preise der Firma transform.ing ab Werk; sie umfassen also nicht die Kosten für Verpackung, Fracht, Transportversicherung etc.. Zu diesen Preisen kommt zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Von Zubehör gilt nur solches als im Preis inbegriffen, was in den betreffenden Leistungsverzeichnissen bzw. Auftragsbestätigungen der Firma transform.ing aufgeführt ist.

3.2 Preissteigerungen sind dem Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beträgt die Preissteigerung mehr als 5 %, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Firma transform.ing sind sofort fällig, soweit nicht anders vereinbart.
4.2 Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Im Verzugsfalle sind unsere Forderungen mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, sofern wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen.

4.3 Scheck- und Wechselhergaben werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gegen Berechnung der Wechsel- und Diskontspesen angenommen. Diese sind vom Besteller sofort in bar zu zahlen. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung.

4.4 Erfüllt ein Dritter (z. B. ein Kreditinstitut) die Zahlungsverpflichtung des Käufers und übernimmt die Firma transform.ing in diesem Zusammenhang irgendwelche Garantien, Bürgschaften o.ä., so gilt die Vergütung erst mit der Befreiung aus dieser Verpflichtung als erbracht.

4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma transform.ing anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ferner nur, wenn der geltend gemachte Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Gegenanspruch beruht.

4.6 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seine Zahlungen einstellt, ein Scheck/Wechsel nicht eingelöst wird, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen o.ä.), kann die Firma transform.ing vor weiteren Lieferungen eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. Erklärt der Käufer, dass er zu einer Vorauszahlung nicht in der Lage ist, oder kommt er dem Verlangen auf Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach, so ist die Firma transform.ing berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

5. Lieferung/Lieferverzug

5.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Lieferfristen/-termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Betriebsgelände der Firma transform.ing verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft angezeigt ist.<

5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers (z.B. Anzahlung) voraus. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

5.3 Gerät die Firma transform.ing aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal 3 % des Lieferwertes zu verlangen. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung, die jedoch im Fall einer fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt ist; Ziffer 12.2 und 12.3 gelten in diesem Fall entsprechend.

5.4 Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen zu betragen hat, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; Ziffer 12.2 und 12.3 gelten auch in diesen Fällen entsprechend.

5.5 Die Haftungsbegrenzungen gem. 5.3 und 5.4 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Verkäufer wegen des von uns zu vertretenen Verzuges geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.

6. Höhere Gewalt

6.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma transform.ing die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma transform.ing oder deren Unterlieferanten eintreten – , hat die Firma transform.ing auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind von der Firma transform.ing auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Sie berechtigen die Firma transform.ing, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

6.2 Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen, oder wird die Firma transform.ing infolge eines Rücktritts des Käufers nach Satz 1 von der Leistung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

7. Abnahme

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen. Ist der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann die Firma transform.ing dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Abnahme abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Firma transform.ing berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7.2 Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt die Firma transform.ing Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser pauschal 40 % des Bruttorechnungsbetrages. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma transform.ing einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

8. Versand/Gefahrübergang

8.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers (Versendungskauf). Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Bei zulässiger Lieferung durch eigene Fahrzeuge und Angestellte der Firma transform.ing wird die Haftung nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 12 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt.

8.2 Sofern der Transport nicht durch eigene Fahrzeuge oder Angestellte der Firma transform.ing erfolgt, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn zulässige Teillieferungen erfolgen, oder die Firma transform.ing noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten übernommen hat. Auf Verlangen des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung in dem gewünschten Umfang versichert. Der Käufer ist auch im Falle des Eintritts eines Transportschadens zur Zahlung der Vergütung und aller Nebenforderungen verpflichtet, unabhängig davon, welche Schäden von der Transportperson zu erstatten sind.

8.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Gleiches gilt im Falle des Annahmeverzuges. Die Firma transform.ing ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

9. Gewährleistung

9.1 Im kaufmännischen Verkehr gilt ohne Einschränkungen § 377 HGB. Beanstandungen sind unverzüglich, nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Gleiches gilt für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung. Der private Käufer hat bei Annahme der Ware zu prüfen, ob die Ware einwandfrei ist. Sollten Mängel oder nicht komplette Lieferungen vorhanden sein, ist dies auf dem Lieferschein zu vermerken und es ist sicherzustellen, dass die Firma transform.ing davon Kenntnis erlangt.

9.2 Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln stehen dem Käufer nur bei nicht unerheblichen Fehlern zu.

9.3 chulden trifft, so genügt die Firma transform.ing ihrer Gewährleistungspflicht, wenn sie ihre gegen den Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Käufer abtritt. Die Firma transform.ing haftet nachrangig und nur dann, wenn der Käufer den Vorlieferanten erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen hat. Dabei entstehende, beim Vorlieferanten nicht beizutreibende Kosten hat die Firma transform.ing in diesem Falle zu ersetzen.

9.4 Bei Mängeln an den von der Firma transform.ing gelieferten Waren ist diese berechtigt, den Mangel nach ihrem billigen Ermessen durch Nachbesserung, Ersatz- oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu beseitigen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.5 Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die Firma transform.ing zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, so ist der Käufer wahlweise berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.

9.6 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung herrühren, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma transform.ing zurückzuführen sind.

9.7 Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen der Firma transform.ing stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9.8 Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (vgl. Ziffer 9.4). Soweit der Käufer wegen Mängeln an von der Firma transform.ing gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung im Übrigen nach den Grundsätzen unter Ziffer 12.<

10. Verjährungs-/Gewährleistungsfristen

10.1 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an von der Firma transform.ing gelieferten Waren – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sich nicht aus dem nachfolgenden Absätzen 2 und 3 etwas abweichendes ergibt.<

10.2 Hat unser Käufer oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die als solche an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen unseres Käufers 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem unser Käufer oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, unser Käufer hätte sich gegenüber seinem Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung berufen können. Die Verjährung tritt in jedem Fall spätestens 1 Jahr nach Ablieferung der Ware an unseren Käufer ein.

10.3 Die in den Absätzen 1 und 2 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nicht für die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Ware, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der gelieferten Ware verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen des Käufers, die darauf beruhen, dass die Firma transform.ing Mängel an von ihr gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder eine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In den vorgenannten Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftigen Forderungen, Einlösung von Schecks, der Befreiung aus Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Sicherheitsleistungen) im Eigentum der Firma transform.ing. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma transform.ing in eine laufende Rechnung aufgenommen werden (Kontokorrentvorbehalt) und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht der Firma transform.ing nicht nur für den anerkannten und abstrakten Saldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu.

11.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma transform.ing hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma transform.ing ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma transform.ing die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

11.3 Die Firma transform.ing wird auf Verlangen nach ihrer Wahl diese Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert (unter Berücksichtigung der Kosten für Verwaltung und Verwertung der Sicherheit), bezogen auf den realisierbaren Wert 110 % der gesicherten Forderung oder 150 % des maßgeblichen Schätzwertes übersteigt.

11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen, ist die Firma transform.ing – unbeschadet der ihr zustehenden weiteren (Schadensersatz)Ansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferten Waren zurück zu verlangen. Die Firma transform.ing ist nach Rücknahme der von ihr gelieferten Waren zur deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber ihr bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Eine Haftung der Firma transform.ing für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
a) von der Firma transform.ing oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder
b) auf eine grob fahrlässig oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Firma transform.ing oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

12.2Haftet die Firma transform.ing nach Ziffer 12.1 a für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Firma transform.ing haftet in diesem Falle insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, z.B. für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gem. Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Firma transform.ing verursacht werden.

12.3 Haftet die Firma transform.ing gemäß Ziffer 12.1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist ihre Haftung der Höhe nach auf 1.000,- EUR pro Schadensfall begrenzt.

12.4 Soweit die Schadensersatzhaftung nach Ziffer 12 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen der Firma transform.ing.

13. Gerichtsstand/Rechtswahl/Schlussbestimmungen

13.1 Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, ist der Geschäftssitz der Firma transform.ing.

13.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und der Firma transform.ing gilt, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.